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   BFH, 15.02.1984 - II E 1/84   

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https://dejure.org/1984,1545
BFH, 15.02.1984 - II E 1/84 (https://dejure.org/1984,1545)
BFH, Entscheidung vom 15.02.1984 - II E 1/84 (https://dejure.org/1984,1545)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - II E 1/84 (https://dejure.org/1984,1545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Kostenberechnung - Revisionsinstanz - Behandlung der Revisionsbegehren - Unrichtige Sachbehandlung - Verfahrensverbindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 160
  • BB 1984, 1089
  • BStBl II 1984, 324
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78

    Gemeinsame Verhandlung - Zusammenlegung mehrerer Verfahren

    Auszug aus BFH, 15.02.1984 - II E 1/84
    Hiernach kann davon ausgegangen werden, daß durch das FG keine Verbindung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO vorgenommen worden ist, sondern daß das FG mit der Zusammenfassung zur gemeinsamen Verhandlung nur eine der tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme getroffen hat (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).
  • BFH, 13.10.1981 - VII E 15/81

    Antrag - Kostenverzeichnis - Rücknahme eines Antrags

    Auszug aus BFH, 15.02.1984 - II E 1/84
    Ebenfalls nicht im vorliegenden Fall anwendbar, auch nicht sinngemäß, ist die Regelung in Nr. 1332 des Kostenverzeichnisses, wonach mehrere Verfahren über den Antrag nach § 69 Abs. 3 und 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) innerhalb eines Rechtszuges als ein Verfahren gelten (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 13. Oktober 1981 VII E 15/81, BFHE 134, 229, BStBl II 1982, 137).
  • BFH, 27.09.1983 - II R 84/82
    Auszug aus BFH, 15.02.1984 - II E 1/84
    b) Als das Revisionsverfahren, dessentwegen der Kostenansatz vorzunehmen war, hat die Kostenstelle zutreffend das vom Erinnerungsführer angestrengte, vor dem erkennenden Senat anhängig gewesene Verfahren II R 84/82 betrachtet, das aufgrund eines selbständigen Urteils mit der Zurückweisung der Revision unter Belastung des Erinnerungsführers mit den Revisionskosten geendet hat.
  • FG Köln, 21.12.2005 - 10 Ko 4172/05

    Gegenstandswert nicht verbundener Klageverfahren

    Der Grundsatz des Ansatzes von Kosten für das jeweils einzelne Verfahren ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen, kommt aber in seiner Systematik zum Ausdruck (BFH-Beschluss vom 15. Februar 1984 II E 1/84, BFHE 1984, 160, BStBl II 1984, 324; eine Ausnahme mit dem Ansatz eines niedrigeren Streitwerts war nach § 19 Abs. 1 und 2 GKG unter bestimmten Voraussetzungen nur für den Fall von Klage und Widerklage sowie wechselseitig eingelegten Rechtsmitteln vorgesehen).

    15. Februar 1984 II E 1/84, BFHE 1984, 160, BStBl II 1984, 324; ferner BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105).

  • OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit der

    Der Grundsatz des Ansatzes von Kosten für das jeweils einzelnen Verfahren ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen, kommt jedoch in seiner Systematik (vgl. hierzu § 45 GKG) zum Ausdruck (ebenso BFH, Beschluss vom 15. Februar 1984 II E 1/84 - zitiert bei Juris).
  • BFH, 02.06.2006 - I B 121/05

    Anordnung einer Betriebsprüfung; zum Prüfungsrahmen des § 102 Satz 1 FGO bei der

    Eine Verbindung von Verfahren zu einheitlicher Verhandlung ist als "eine der tatsächlichen Vereinfachung dienliche vorübergehende Maßnahme" (BFH-Beschluss vom 15. Februar 1984 II E 1/84, BFHE 140, 160, BStBl II 1984, 324) --im Streitfall mit Blick auf den gleichen Sachverhalt und die einheitliche Prozessvertretung-- zulässig.
  • FG Sachsen, 28.05.2002 - 6 K 1888/98

    M öglichkeit der nachträglichen Berücksichtigung "vergessener" Schuldzinsen

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  • FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1888/98

    Vorbezugskosten nach § 10e Abs. 6 EStG : Keine nachträgliche Berücksichtigung

    Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 setzt dies ein vorsätzliches bzw. ein hier allein in Betracht kommendes grob fahrlässiges Handeln voraus, unter dem eine Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße zu verstehen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3.Februar 1983 IV R 153/80; BStBl II 1984, 324 und vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BStBl II 1984, 2).
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